DTU-Regularien

Die Vorbereitung auf einen Triathlon umfasst nicht nur intensives Training, sondern auch die sorgfältige Auswahl und Konfiguration deines Equipments. Ein entscheidender Aspekt dabei ist die Einhaltung der Regeln der Deutschen Triathlon Union (DTU) für dein Triathlonrad. Diese Bestimmungen gewährleisten faire Wettkampfbedingungen und betreffen eine Vielzahl von Komponenten und Anbauteilen. Damit du am Wettkampftag keine bösen Überraschungen erlebst, fassen wir die wichtigsten DTU-Regeln zur Ausstattung deines Triathlonrads für Rennen mit Windschattenverbot (IRONMAN, sowie die meisten anderen Mittel- und Langdistanzrennen) zusammen.
Die Basis: Rahmen und Anbauteile
Grundsätzlich gilt, dass jegliche Verkleidungen am Rahmen (inklusive Lenker und Sattelstütze) untersagt sind, die primär aerodynamische Vorteile bieten sollen. Erlaubt sind jedoch:
- Laufräder: Hier gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Bauart, somit sind auch Scheibenräder zulässig.
- Behälter: Für Getränke, Werkzeug, Ersatzteile oder Verpflegung dürfen Behälter angebracht werden, ebenso deren Befestigungen. Wichtig ist, dass diese aus unzerbrechlichem Material bestehen. Für die Positionierung der Behälter bestehen jedoch Beschränkungen, auf die wir im Folgenden näher eingehen möchten.
Im Fokus: Anbauteile für die Versorgung – Flaschen und Co.
Ein wichtiger Punkt sind die Regeln für die Anbringung von Behältern, insbesondere für die Flüssigkeitsversorgung. Hier gibt es spezifische Vorgaben für verschiedene Bereiche des Rades:
Am Lenker:
Die Montage von Flaschenhaltern und Behältern am Lenker, insbesondere im Bereich des Lenkeraufsatzes (BTA – Between-The-Arms), ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Gemessen ab der untersten Kante der Ellenbogen-/Armauflage dürfen alle Anbauteile (außer Fahrradcomputer & Halterung, Handgriffe, Schaltheben):
- Maximal 25 cm in Richtung des Sattels reichen.
- Maximal 20 cm in der Höhe aufbauen
- Nicht über den vordersten Punkt des Lenkers oder der Armauflage hinausragen.
- Einen minimalen Abstand von 0,5 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades aufweisen.
Am Lenker verbaute Flaschen dürfen nur ein Gesamtvolumen von 2 Litern aufweisen. Es ist nicht erlaubt Körperteile auf den angebrachten Flaschen/Halterungen etc. abzulegen und die Arme dürfen durch Diese nicht von oben verdeckt werden.
Am Oberrohr:
Auch am Oberrohr dürfen Behälter und Flaschenhalter angebracht werden, wobei folgende Einschränkungen gelten:
- Die Anbringung ist über die gesamte Länge des Oberrohrs vom beweglichen Teil des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze gestattet.
- Die Höhe des Anbauteils darf maximal 10 cm über der Oberkante des Oberrohrs betragen.
- Die Breite darf das Oberrohr nicht überragen.
- Bei Kombination mit beweglichen Anbauteilen am Lenker ist ein Gelenk erforderlich.
Auch hier gilt, dass kein Körperteil auf den Anbauteilen abgelegt werden darf.
Hinter dem Sattel (Heck):
Für die Anbringung von Flaschenhaltern und Behältern hinter dem Sattel gibt es gesonderte Regeln:
- Alle Anbauteile müssen innerhalb eines imaginären Rahmens von 30x30 cm Platz finden. Lediglich Flaschen dürfen über diesen Rahmen hinausragen.
- Es sind maximal zwei Flaschen mit einem maximalen Fassungsvermögen von je 1 Liter erlaubt.
- Ausnahme für integrierte Systeme: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme dürfen die 30x30 cm überschreiten und bis zu 2 Liter fassen, solange sie die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. In diesem Fall dürfen jedoch keine weiteren Anbauten im Heckbereich angebracht werden.

Regelkonformität: Deine Verantwortung
Als Athlet:In trägst du die Verantwortung dafür, dass dein Triathlonrad den aktuellen DTU-Bestimmungen entspricht. Die Nichteinhaltung der Regeln kann im schlimmsten Fall zur Disqualifikation führen. Es ist daher unerlässlich, sich vor jedem Wettkampf mit den gültigen Regularien vertraut zu machen. Die aktuellste Version der Sportordnung der DTU ist hierbei die maßgebliche Quelle.
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